Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Dieses Werk ist der Versuch einer etwas anderen Systematik der Stoffvermittlung, bei der die Vorgehensweise der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles die Funktion des leitenden und strukturierenden „roten Fadens“ hat. Die Fülle des strafrechtlichen Stoffes wird hier nicht streng nach AT und BT gegliedert, sondern danach, an welcher Stelle im Prozess der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles etwas zum Tragen kommt. Somit ist dieses Buch seiner Grundidee nach dem Medicus/Petersen, Bürgerliches Recht nachempfunden.
Die Arbeit mit dem Werk sollte den nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt haben, mit der Vermehrung und Verfestigung des Strafrechtswissens zugleich den „Rhythmus“ der strafrechtlichen Fallbearbeitung zu verinnerlichen. Von einem typischen Lehrbuch unterscheidet es sich in einem weiteren Punkt, der gerade in der „heißen“ Examensvorbereitungsphase von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist: Der behandelte Stoff wird begrenzt durch die Vorgaben der Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer, die sich in dieser Hinsicht jedenfalls im Kern nur unwesentlich unterscheiden. Was nicht prüfungsrelevant ist, bleibt außen vor. Vor allem aus dem Besonderen Teil werden daher manche Tatbestände überhaupt nicht angesprochen, weil sie in allen oder den meisten Bundesländern nicht zum Prüfungsstoff gehören.
Der Autor Prof. Dr. Wolfgang Mitsch ist Professor an der Universität Potsdam.
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- 27–42 III. Täter 27–42
- 96–116 V. Erfolg 96–116
- 116–221 VI. Handlung 116–221
- 221–223 I. Allgemeines 221–223
- 263–276 I. Allgemeines 263–276
- 295–308 III. Mittäterschaft 295–308
- 308–331 IV. Teilnahme 308–331
- 331–331 I. Allgemeines 331–331
- 339–413 § 6 Versuch 339–413
- 339–351 I. Nichtvollendung 339–351
- 381–413 III. Rücktritt 381–413
- 413–433 § 7 Vorbereitung 413–433
- 413–414 I. Allgemeines 413–414
- 416–433 III. Offene Vorbereitung 416–433
- 433–457 A. Vorsatz 433–457
- 481–495 § 9 Fahrlässigkeit 481–495
- 481–486 I. Allgemeines 481–486
- 495–497 I. Allgemeines 495–497
- 547–573 § 11 Schuld 547–573
- 547–548 I. Allgemeines 547–548
- 548–557 II. Schuldfähigkeit 548–557
- 557–559 III. Verbotsirrtum 557–559
- 560–568 V. Entschuldigungsgründe 560–568
- 573–573 I. Allgemeines 573–573
- 581–584 I. Allgemeines 581–584
- 597–629 § 14 Konkurrenzen 597–629
- 597–599 I. Allgemeines 597–599
- 612–621 III. Gesetzeskonkurrenz 612–621
- 621–626 IV. Handlungskonkurrenz 621–626
- 629–632 Sachverzeichnis 629–632
21 Treffer gefunden
- „... .1 Nr.2, Abs.2, 22, 27. III. Offene Vorbereitung 1. VorbereitungimStGBBT a) Vorbereitungeines ...” „... . Verdeckte Vorbereitung 1. Beihilfe 3 Strafbare Beihilfe im Vorbereitungsstadium der Haupttat ist ohne ...” „... anders als in den Fällen »verdeckter« Vorbereitung nichtüber das Vorbereitungsstadium hinausgewachsen ist ...”
- „... .1 Nr.2, Abs.2, 22, 27. III. Offene Vorbereitung 1. VorbereitungimStGBBT a) Vorbereitungeines ...” „... anders als in den Fällen »verdeckter« Vorbereitung nichtüber das Vorbereitungsstadium hinausgewachsen ist ...” „... »Vorbereitung« eines Computerbetruges gem. §263a Abs.1 dienen. Die Vorbereitungshandlung muss also das ...”
- „... nur im Vorbereitungsstadium entfaltet worden ist (»Verdeckte Vorbereitung«, ®Rn.3). Im letztgenannten ...” „... . Verdeckte Vorbereitung 1. Beihilfe 3 Strafbare Beihilfe im Vorbereitungsstadium der Haupttat ist ohne ...” „... §7 Vorbereitung I. Allgemeines 1. Grundsätzliche Straflosigkeit ...”
- „... Vorbereitung auf zivil-, öffentlich- und strafrechtliche Klausuren. Diese Examensvorbereitung beinhaltet ...” „... . . . . . ...................................................... 381 §7 Vorbereitung ........................................................... 413 I. Allgemeines ...” „... . . . ...................................................... 413 II. Verdeckte Vorbereitung . . . . . ............................................ 414 III. Offene ...”
- „... strafbar,obwohlsichGzukeinemZeitpunktwegenMitwirkunganVorbereitung,PlanungoderAusführungderTat strafbar gemacht hat. Dies trifft auch auf B zu, der im Unterschied zu G nicht einmal eine ...” „... Verfälschung einer echten Urkunde.80 Mit diesen eine Urkundenverwendung vorbereitenden Akten ist aber das ...” „... wie strafbare Vorbereitung bzw. Versuch und Vollendung derselben Tat. Vorbereitung und Versuch werden ...”
- „... undBeendigung. b) Vorbereitung aa) GemeinsamerTatentschluss 35 DieVorbereitungsphase hat in ...” „... DiehMhingegendifferenziertundmachtdieStrafbarkeiteinerTatvorbereitungalsMittäterschaftvonderBedeutungunddemGewichtderVorbereitungabhängig. Vorbereitungen, die für die erfolgreiche Ausführung der Tat so »wesentlich« sind, dass ...” „... Erheblichkeiten verbinden. Üblicherweise werden drei Zeitgrenzen zwischen vier Zeitzonen gezogen: Vorbereitung ...”
- „... Tateinheit. c) Vorbereitungshandlungen 24 VorbereitungeinerStraftat ist grundsätzlich nicht strafbar.135 ...” „... Vorbereitung der Tötung. Jedoch ist die Vorbereitung eines Tö- tungsverbrechens nicht mit Strafe bedroht. Daher ...”
- „... Anwendung,wenndasAufhören,AnhaltenoderUmkehrenimVorbereitungsstadium stattfindet203 oder erst nach Vollendung der Tat.204 Ob dies der Fall ist, wird im Gutachten ...” „... Rücktritt im Vorbereitungsstadium Mitsch FS Herzberg, 2008,443ff. 204 MurmannGKStrafR§28Rn.133 ...” „... kann. Wenn T jetzt aufhört, tut er das in der straflosen Vorbereitungsphase und er verzichtet ...”
- „... Übergang von der Vorbereitung in den Versuch.109 Die strafrechtliche Eigenschaft »unmittelbares Ansetzen ...” „... .§24Abs.1S.1. e) Unmittelbares Ansetzen bei einzelnen Delikten Zur Vorbereitung auf das Examen ist es ...” „... Vorbereitung und strafbarem Versuch zu markieren. Fälle: In einem abgelegenen Provinzstädtchen stehen T und O ...”
- „... ) VorbereitungalsHaupttat Dadie Vorbereitung einer Straftat grundsätzlich nicht mit Strafe bedroht ist, ergeben 52 sich ...” „... möglich. Eine Bestrafungsgrundlage für vorbereitende Handlungen im Allgemeinen Teil des StGB ist §30.246 ...” „... Straftat involviert sein, weil der Täter das Ergebnis einer solchen Berufsleistung zur Vorbereitung oder ...”
- „... Vorbereitung und Training für die Strafrechtsklausur im Examen können also auf diese einheitliche ...”
- „... . B ist am Tatort gar nicht anwesend und die Vorbereitung durch Ansägen des Geländers hätte A auch ...” „... Tatgestaltung im Vorbereitungsstadium kompensiert das Minus – hier: Nullum – bei der Tatausführung.8 Zudem ist X ...”
- „... strafbar,obwohlsichGzukeinemZeitpunktwegenMitwirkunganVorbereitung,PlanungoderAusführungderTat strafbar gemacht hat. Dies trifft auch auf B zu, der im Unterschied zu G nicht einmal eine ...” „... denanderVorbereitungundPlanungderTatBeteiligten.69DieGegenmeinungbezieht auchTäterundTatbeteiligte indenKreisderAnzeigepflichtigen ...” „... straflose Beteiligungszusage im Vorbereitungsstadium abgegeben hatte ...”
- „... VerlassendesUnfallorts2139,151,211;426; Vorbereitung435;71;1424 642 Vorhersehbarkeit98 VerleitungzurFalschaussage43 ...”
- „... Vorbereitung und Training für die Strafrechtsklausur im Examen können also auf diese einheitliche ...”
- „... aber nun am Ende seiner Kräfte angelangt. Ihm graut es vor der nächsten zweistündigen Vorbereitung des ...”
- „... Scheune. Zur Vorbereitung eines Versicherungsbetruges rückt L die noch brennende Kerze so dicht an den ...”
- „... imVorbereitungsdienst,diezBaufgrundihrerStaatsangehörigkeit(§7Abs.1Nr.1Beamtenstatusgesetz) nicht verbeamtet werden können.138 Auch auf der Grundlage eines ...”
- „... Vorbereitungsstadium.ZurTatbestandsverwirklichunghätteTerstmitdemAusholenzumersten Baseballschläger-Hieb angesetzt. Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon keinen Tö- tungsvorsatz mehr ...” „... Vorbereitungsstadiumhatkeinestrafrechtliche Bedeutung.12 Deshalb ist es bei der Prüfung des Vorsatzes gegebenenfalls notwendig, antizipierende ...” „... unmittelbaren Ansetzen, also im Vorbereitungsstadium, sind vollkommen unerheblich. Unmittelbares Ansetzen ist ...”
- „... Totschlagstatbestands, also Beginn des Tötungsversuchs zu sein. T hat sich noch im Vorbereitungsstadium bewegt, als die ...”