Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Diese Schrift beschränkt sich bewusst auf das Thema Methodenlehre. In ihr wird auf diejenigen Fragen eingegangen, die unmittelbar für die Falllösung bedeutsam sein können. Die – ihrerseits hochinteressanten – Fragen der Rechtsphilosophie (Was ist Recht? Was ist Gerechtigkeit?), der Logik, der Linguistik (Was ist Bedeutung?) oder der Soziologie (Wann gilt ein Rechtssatz?) werden daher nicht behandelt.
Die Methodenlehre wendet sich zunächst an die – fortgeschrittenen – Studierenden, die über den Tellerrand der Falllösungstechnik hinausblicken möchten. Einiges, was den fortgeschrittenen Juristen bereits geläufig ist, wird in gedrängter Form erläutert. Die Referendarinnen und Referendare, die während ihrer Ausbildung feststellen, dass es für sehr viele Fragen, die in der Praxis auftauchen, noch keine vorgefertigten Antworten gibt, sodass sie – vielfach jetzt zum ersten Male – selbstständig das Gesetz auslegen müssen, können dieses Werk heranziehen. Und sie wendet sich schließlich auch an alle im Beruf stehenden Volljuristinnen und Volljuristen.
Zur Veranschaulichung der Methodenlehre sind zahlreiche Beispielsfälle aus unterschiedlichen Rechtsgebieten in den Text eingearbeitet. So sollen sie zum einen der Veranschaulichung dienen; zum anderen soll an den zahlreichen Beispielen neueren Datums die Aktualität und Allgegenwart methodischer Fragen aufgezeigt werden. Auch wenn die Schrift dem Leser nicht den Charme eines Romans bietet, war es doch auch das Ziel, die manchmal verzwickten methodischen Fragen verständlich aufzubereiten. Für eine methodengerechte Lösung eines Falles kann sich der Leser zunächst an dem Ablaufplan in § 3 dieses Buches orientieren. Von dort wird auf die einschlägigen Kapitel verwiesen.
Der Autor
Prof. Dr. Rolf Wank war Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
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- 51–120 § 5 Der Rechtssatz 51–120
- 175–206 § 7 Der Wortlaut 175–206
- 243–282 § 9 Die Systematik 243–282
- 329–334 § 12 Die Gesamtabwägung 329–334
- 343–348 § 14 Die Auslegung und Konkretisierung richterrechtlicher Rechtsinstitute und Rechtssätze 343–348
- 349–380 § 15 Rechtsfortbildung 349–380
- 381–420 § 16 Konkurrenzen 381–420
- 485–496 Sachverzeichnis 485–496