Zusammenfassung
Rechtswissenschaftliches Denken ist wie alles geordnete Denken zwangsläufig an die Gesetze der Logik gebunden. Deren Grundregeln stellt dieses Werk zur Denkschulung leicht verständlich und anhand von zahlreichen Beispielen anschaulich dar. Es ist somit für alle, die besser begründen und widerlegen sowie Gerichtsentscheidungen und Aufsätze richtig analysieren wollen, in jeder Phase der Ausbildung und Berufspraxis von großem Nutzen.
Der Autor
Dr. Friedrich E. Schnapp ist em. o. Professor an der Ruhr-Universität Bochum und Kommentar-Autor sowie Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen.
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- 163–183 5. Kapitel. Der Beweis 163–183
- 247–251 Sachregister 247–251
6 Treffer gefunden
- „... beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm in einem Urteil, das im Ergebnis zur Behinderung anwaltlicher ...”
- „... weiter überraschend und hat einsehbare Gründe. Wer, wie nicht wenige Anwälte, eine 60-Stunden-Woche ...” „... muss sogar anstellen, wer anwaltlich oder richterlich in Revisionssachen tätig ist; denn der Verstoß ...”
- „... seine Ersatzpflicht. Ihnen als dem Anwalt des A obliegt es, dem B zu beweisen, dass A mit Recht ...” „... den Anwalt, die auszugleichen nicht Aufgabe der Streitwertfestsetzung durch das Gericht ist.« Was die ...” „... anwaltliche Beratung mit der Auslegung des Gesetzes zu tun haben könnte, ist nicht nachvollziehbar ...”
- „... Begründung seiner Klage gegen das Prüfungsergebnis hat ein (durchgefallener) Kandidat durch seinen Anwalt ...”
- „... Umformulierung zu entdecken und das Urteil als denkfehlerhaft zu qualifizieren. Wenn sie bei Ihrer anwaltlichen ...”
- „... verklagt B und C, die durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten werden. A obsiegt gegen B und unterliegt ...”