Zusammenfassung
Das Werk behandelt umfassend die gesetzlichen Schuldverhältnisse:
• Geschäftsführung ohne Auftrag
• Bereicherungsrecht
• Deliktsrecht einschließlich Schadensrecht (§§ 249 ff. BGB)
Dieses Lehr- und Lernbuch erleichtert Ihnen den Einstieg in die Materie und ermöglicht anhand zahlreicher Fallbeispiele mit ausführlichen Lösungen die gezielte Wiederholung und Vertiefung im gesamten Studium bis zum Examen.
Aufbauschemata und Hinweise auf Problemschwerpunkte, auf vertiefende Literatur und auf Übungsfälle aus Ausbildungszeitschriften sowie Literaturhinweise runden die einzelnen Kapitel ab.
Der Autor
Professor Dr. Manfred Wandt ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
- 86–93 § 6. Unechte GoA 86–93
- 267–469 4. Teil. Deliktsrecht 267–469
- 267–270 § 14. Einleitung 267–270
- 545–559 Paragraphenregister 545–559
- 559–567 Sachregister 559–567
- 567–567 Impressum 567–567
5 Treffer gefunden
- „... Endprodukts verwendet werden. Beispiel: – Bei dem zur Vornahme einer Bluttransfusion entnommenen Blut eines ...” „... BGHZ 114, 284, 291 »Blutkonserve« äußert sich hierzu nicht). – Das Inverkehrbringen einer aus Asien ...”
- „... fährt das Unfallopfer H ins Krankenhaus. Dabei beschmutzt der blutende H die Autositze des G. Der ...”
- „... Schadensverwirklichung muss vom (modalen) Schutzzweck der Norm erfasst sein. Beispiele: – Der an Bluthochdruck leidende K ...” „... Unfallaufnahme durch die Polizei bei K zu einem krisenhaften Anstieg des Blutdruckes gekommen ist. Die verletzte ...”
- „... . (Fußgängerin mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,75 ‰ wird beim Überqueren einer Straße angefahren). 21 ...”