Zusammenfassung
Das Werk behandelt umfassend die gesetzlichen Schuldverhältnisse:
• Geschäftsführung ohne Auftrag
• Bereicherungsrecht
• Deliktsrecht einschließlich Schadensrecht (§§ 249 ff. BGB)
Dieses Lehr- und Lernbuch erleichtert Ihnen den Einstieg in die Materie und ermöglicht anhand zahlreicher Fallbeispiele mit ausführlichen Lösungen die gezielte Wiederholung und Vertiefung im gesamten Studium bis zum Examen.
Aufbauschemata und Hinweise auf Problemschwerpunkte, auf vertiefende Literatur und auf Übungsfälle aus Ausbildungszeitschriften sowie Literaturhinweise runden die einzelnen Kapitel ab.
Der Autor
Professor Dr. Manfred Wandt ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Versicherungsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
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- 86–93 § 6. Unechte GoA 86–93
- 267–469 4. Teil. Deliktsrecht 267–469
- 267–270 § 14. Einleitung 267–270
- 545–559 Paragraphenregister 545–559
- 559–567 Sachregister 559–567
- 567–567 Impressum 567–567
7 Treffer gefunden
- „... vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter durch ihr Kind zu ...” „... Aufsichtsbedürftigen). Entscheidend ist, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall tun ...” „... Eltern nach vernünftigen Anforderungen im konkreten Fall unternehmen müssen, um die Schädigung Dritter ...”
- „... Schadensausgleich für den Geschädigten.2, 3 2. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit = der wirtschaftlich vernünftigste ...” „... wirtschaftlichen Vernunft zuwiderlaufenden Aufblähung von Ersatzleistung bei der Schadensregulierung im Kfz-Bereich ...”
- „... Auftrag 62 traggeber) und zum erwarteten Erfolg steht85 (vernünftige Prognose86 eines verständigen ...” „... Daches nach den Angaben des Dachdeckers dringend notwendig war, nicht mehr vernünftig war, weil er den ...”
- „... Verletzung der Grundschuld, wenn sie im Rahmen einer wirtschaftlich vernünftigen Abwicklung (vgl. auch § 1135 ...”
- „... herangezogen. Es ist also entscheidend, ob eine vernünftige Person in der Position des Empfängers die Zuwendung ...”
- „... sorgfältiger Prüfung der ihm bekannten Umstände des Falles vernünftigerweise aufgewendet hätte. Im Fall sind ...”
- „... die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder ...”