Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Dieses Buch dient Studierenden der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaften, aber auch Praktikern – Juristen in Unternehmen, Beratern in Wirtschaftssachen, Strafverteidigern, Staatsanwälten und Richtern –, die einen Einstieg in und eine Übersicht über das umfangreiche Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts suchen.
Mit der nunmehr vorgelegten Neuauflage werden die bislang in zwei Bänden erschienenen Werke zum Allgemeinen Teil und Besonderen Teil zu einer Einheit zusammengefasst.
Der Autor behandelt in seinem umfassenden Lehrbuch neben dem Besonderen Teil (z.B. Außenwirtschafts-, Kartell- und sonstiges Wettbewerbsstrafrecht, Geldwäsche, Investitionsbetrug, Produktpiraterie u.v.m.) auch diejenigen Probleme, die sich erfahrungsgemäß häufig bei Fällen von Wirtschaftskriminalität stellen: Fragen hinreichender Bestimmtheit von Gesetzen und Verordnungen, faktischer („wirtschaftlicher“) oder klassischer (insbesondere teleologischer) Auslegung der Rechtsnormen, Erfassung von Umgehungshandlungen, Besonderheiten der Rechtfertigungslehre, Auswirkungen der Arbeitsteiligkeit auf die Bestimmung von Tätern und Teilnehmern u.v.m.
Insgesamt wollen die insgesamt 68 Fälle aus der deutschen und europäischen Praxis des Wirtschaftsstrafrechts gezielt diejenigen Probleme erläutern, die dem Leser vom „normalen“ Strafrecht her eher unbekannt sind und daher auf Verständnisschwierigkeiten stoßen können.
Der Autor
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann ist em. Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau.
- 1–26 Einführung 1–26
- 91–136 § 5 Tatbestandslehre 91–136
- 137–153 § 6 Rechtfertigungslehre 137–153
- 154–162 § 7 Irrtumslehre 154–162
- 520–539 § 29 Arbeitsstrafrecht 520–539
- 553–567 Sachverzeichnis 553–567
- 568–568 Impressum 568–568
19 Treffer gefunden
- „... 167 § 8 Täterschaft und Teilnahme Literatur: Amelung (Hrsg.), Individuelle Verantwortung und ...” „... , 2000; Bottke, Täterschaft und Teilnahme im deutschen Wirtschaftskriminalrecht, JuS 2002, 320; Ceffinato ...” „... , Unternehmenskriminalität, FG BGH, Bd. IV 2000, 621; H. Stein, Die Regelungen von Täterschaft und Teilnahme im europäischen ...”
- „... Teilnahme, Schwierigkeiten der Irrtumslehre bei Verweisungsnormen, Bußgeldhaftung von Unternehmen sowie ...” „... Täterschaft und Teilnahme ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203 4. Täterschaft und Teilnahme ...”
- „... Teilnahme, Verjährung; Gesetzlichkeits- und Schuldprinzip, Analogie- und Rückwirkungsverbot ...” „... – Untreue 564, 1097 Notbremse (gegenüber EU-Recht) 122, 164 Notstand 369 ff., 509 Notwendige Teilnahme ...” „... Auslegung (des Treubruchtatbestandes) 566, 1093 – Schädigungsverbot 562 – Sponsoring 1090 – Teilnahme ...”
- „... Notwendige und daher straflose Teilnahme des Dritten, zB des professionellen Kfz-Schiebers, an der Tat nach ...” „... Versicherungsanspruch. Die Subsidiarität des § 265 StGB gilt auch für die Teilnahme am Betrug, sodass bei nachfolgendem ...”
- „... Teilnahme bei Verstößen gegen Genehmigungspflichten des KWKG und AWG, NStZ 1993, 568; Holthausen, Der ...” „... allgemeinen Grundsätzen Teilnahme möglich, wie das LG Stuttgart in Fall 27 zutreffend angenommen hat. Seit ...” „... LK-StGB/Schünemann § 14 Rn. 43. Ausf. dazu Burkert, Die besondere Problematik der Täterschaft und Teilnahme im ...”
- „... unterschieden. Täterschaft und Teilnahme werden also begrifflich getrennt, ohne dass aber zwischen Anstiftung ...” „... unverhältnismäßiger Opfer hätte vermeiden können.45 4. Täterschaft und Teilnahme Täterschaft und Teilnahme werden ...”
- „... gesetzlichen Tatbestands. Teilnahme des Arbeitgebers an der vorsatzlosen Tat des Arbeitnehmers ist nicht ...” „... . Eine vorsätzliche Teilnahme an einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Arbeitnehmers (§ 98 ...” „... Haupttat erhobene Teilnahme nach § 96 I AufenthG qualifiziert strafbar, wenn der Arbeitgeber einen ...”
- „... »Gesamtschau« einzubeziehen.68 7. Notwendige Teilnahme Der Wucher ist das klassische Beispiel für die ...” „... Teilnahme anerkannt. Wenn allerdings das Opfer von vornherein vorhat, die Gegenleistung nicht zu erbringen ...”
- „... (bedingten) Vorsatz des Gefährdungsschadens nicht ausschließt.143 5. Teilnahme Für externe Nutznießer der ...” „... Untreue, zB Schmiergeldempfänger, gelten nach hM die allgemeinen Teilnahmeregeln.144 Jedoch stellt der ...”
- „... , Täterschaft und Teilnahme, Konkurrenz von Delikten usw), aber auch mit den »Allgemeinen Lehren des Besonderen ...” „... Ausschluss von weiterer Teilnahme (an Submissionen) oder Geldbuße (für die Nichteinhaltung von ...”
- „... . Ausländische Teilnahme an Inlandstaten wird von §§ 3, 9 StGB ebenfalls erfasst, wie § 9 II StGB ergibt. Die ...”
- „... trennt hier ebenfalls nicht zwischen Täterschaft und Teilnahme, sondern geht von einem extensiven ...” „... Täterbegriff aus (→ Rn. 511 f.). b) Notwendige Teilnahme Relativ weiten Raum nimmt die notwendige Teilnahme ...”
- „... , Cum-ex-Steuergeschäfte sowie Teilnahme an sog. Umsatzsteuer-Karussellen. Sie werden auch wegen Bilanzfälschung und ...”
- „... selten praktische Anwendbarkeit finden. Die Strafbarkeit einer Teilnahme an § 142 PatG durch Lieferung ...”
- „... Problematik, ob eine Teilnahme des Unternehmens durch Einrichtung von Ombudsmann-Stellen in Betracht kommt ...”
- „... Teilnahme- und Mitwirkungsrecht und zielt wesentlich auch auf die Information der Hauptversammlung als ...”
- „... – kumulativ – geheime Absprachen anzeigen, ihre Teilnahme an der rechtswidrigen Handlung spätestens im ...”