Zusammenfassung
Aus dem Inhalt
Wann immer ein Reifen quietscht oder ein Knochen bricht und ein Unfall passiert, ist das Deliktsrecht nicht weit. Dieses Standardwerk unterrichtet nicht nur über seine dogmatischen Grundlagen und seine ökonomischen Funktionen, sondern schildert auch seine vielfältigen Ausprägungen im heutigen Fallrecht anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung der deutschen, europäischen und amerikanischen Gerichte. Die Darstellung behandelt dabei Haftungsbegründung und Haftungsausfüllung gleichermaßen, bezieht also das im akademischen Unterricht vernachlässigte Schadensersatzrecht mit ein. Darüber hinaus trägt das Buch dem Umstand Rechnung, dass in der Praxis Problemstellungen außervertraglicher Haftung nicht isoliert betrachtet werden, sondern durch die Brille von Haftpflichtversicherungen, Krankenkassen und privaten Schadensversicherern, also im Kontext des Sozial- und Versicherungsrechts.
Die Autoren
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hein Kötz, M.C.L., ist Professor em., Direktor em. am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg.
Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., ist Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Ökonomik an der Humboldt-Universität zu Berlin.
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- 196–240 H. Gefährdungshaftung 196–240
- 316–325 Sachverzeichnis 316–325
- 326–326 Impressum 326–326
8 Treffer gefunden
- „... 19. Jahrhunderts ausgefochten wurden, und zwar vor allem mit Blick auf Arbeitsunfälle. Für diesen ...” „... Bereich werden auch heute noch genaue Statistiken geführt, die zwischen Arbeitsunfällen im engeren Sinne ...” „... , Wegeunfällen und Berufskrankheiten unterscheiden. Arbeitsunfälle im engeren Sinne sind im wesentlichen ...”
- „... praktischen Bedeutung einen eigenen Abschnitt verdient (®Rn. 541ff.). Gleiches gilt für das Arbeitsunfallrecht ...”
- „... . – Regress 778ff. Arbeitskollegen –Haftungsprivileg 599ff. Arbeitsunfähigkeit 41 Arbeitsunfall 9, 35, 48, 571 ...” „... . Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz 9, 35ff. – bei Arbeitsunfällen 571ff., 598 Haftungshöchstsummen ...” „... . verhaltenssteuerndeWirkungdesDeliktsrechts 59ff. Verhütung von Arbeitsunfällen 597 Verkehrshindernis 171 Verkehrspflichten 124ff., 168ff ...”
- „... des »Regresses« wieder hereinholen kann. 767Beruht zB ein Arbeitsunfall auf der Fehlerhaftigkeit des ...” „... Schutzgitter aufgestellt worden ist und ein Arbeiter infolgedessen einige Zeit später einen Arbeitsunfall ...”
- „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 IV. Schadensausgleich bei Arbeitsunfällen ...” „... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 IV. Schadensausgleich bei Arbeitsunfällen ...”
- „... »Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz« vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsunfälle verwirklicht, und zwar ...”
- „... , einschließlich der externen Effekte in Gestalt der Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ...” „... , berücksichtigen. In diesem Sinne gilt für die Gehilfenhaftung dasselbe wie für die Haftung für Arbeitsunfälle ...” „... : »the cost of the production should bear the blood of theworkman«.35 ZurHaftung für Arbeitsunfälle, die ...”
- „... Jahre 1896 der Witwe eines durch Arbeitsunfall getöteten Arbeiters Schadensersatzansprüche zugebilligt ...”