Zusammenfassung
Dieses Buch vermittelt Studierenden der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften einen Überblick über alle Bereiche des Wirtschaftsprivatrechts. Grundlage sind die Regelungen des Bürgerlichen und des Handelsrechts zu allen Fragen des wirtschaftlichen Geschäftsverkehrs. Sie werden ergänzt durch spezifische Rechtsfragen der betrieblichen Funktionen Beschaffung, Finanzierung, Vertrieb und Unternehmensorganisation. Den Abschluss bilden prozessuale Fragen der Rechtsdurchsetzung. Dabei steht der Anwendungsbezug stets im Vordergrund, weshalb der gesamte Stoff durch praktische Beispiele verdeutlicht wird. Die Systematik rechtlicher Strukturen wird durch Grafiken optisch veranschaulicht. Über die Grundlagen hinausgehende Aspekte werden in Exkursen beleuchtet. Außerdem erleichtert das Buch mit Lernzielen, Übungen, Merksätzen und Kontrollfragen die Vorbereitung auf Rechtsprüfungen.
Aus dem Inhalt
Akteure des Wirtschaftslebens und ihre Rechtsgeschäfte, Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Komplikationen der Vertragserfüllung, unerlaubte Handlungen und Schadensersatz. Rechtsfragen der Beschaffung (Lieferantenbeziehungen, Kauf und Gewährleistung, UN-Kaufrecht, Handelskauf, Werkvertragsrecht, IPR), Rechtsfragen der Finanzierung (Darlehen, Leasing, Factoring, Sicherheiten), Rechtsfragen des Vertriebs (Kartellrecht, UWG-Lauterkeitsrecht, Vertriebsorgane, Direktvertrieb); Rechtsformen unternehmerischer Betätigung (Gesellschaftsrecht); Rechtsdurchsetzung (Forderungsmanagement, Mediation, Mahnverfahren, Zivilprozess).
Autor
Prof. Dr. Peter Förschler lehrt nach langjähriger Tätigkeit als Staatsanwalt und Richter seit 2001 als Professor für Wirtschaftsrecht und Corporate Compliance an der Hochschule Nürtingen-Geislingen sowie als Honorarprofessor an der Universität Hohenheim.
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- 40–67 3. Rechtsgeschäfte 40–67
- 90–104 5. Stellvertretung 90–104
- 105–118 6. Vertragsabwicklung 105–118
- 119–142 7. Sachenrecht 119–142
- 354–361 Stichwortverzeichnis 354–361
- 362–362 Impressum 362–362
15 Treffer gefunden
- „... Schadensursächlichkeit Damit eine Haftung des Schadensverursachers zustande kommt, muss ihm der Schaden auch zurechenbar ...” „... 9Unerlaubte Handlungen und Schadensrecht Schäden entstehen nicht nur innerhalb, sondern auch ...” „... vertraglicher, deliktischer und gefährdungshaftungsrechtlicher Grundlage darlegen; • Schäden nach Schadensarten ...”
- „... Leistungsgläubiger ein Schaden entstanden ist, schließt der Rücktritt den Schadensersatz nicht aus, § 325 BGB ...” „... Pflichtverletzungen kann beim Gläubiger ein Schaden entstehen. Zentrale Anspruchsgrundlage für Schadensersatz wegen ...” „... Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB hat vier Voraussetzungen: • Schaden: § 280 Abs. 1 BGB setzt zunächst einen ...”
- „... geschäftsfähig, sein und für ihre Handlungen notfalls auch dort einstehen, wo Schäden entstehen; insoweit ...” „... dann in diesem Zivilprozess Beklagte. Ob der 16-Jährige allerdings für den Schaden haftet, hängt von ...” „... die Verantwortlichkeit, für einen selbst angerichteten Schaden („Delikt“) einstehen, also haften zu ...”
- „... Stichwortverzeichnis Rücktrittsrecht 203 S Sachdarlehen 236 Sachen 30 Sachmangel 209 Schaden 189 Schadensersatz 151 ...” „... Immaterielle Schäden 189 Impressumspflicht 275 INCOTERMS 87 Informationspflichten 249 Ingerenz 180 ...” „... Schadensersatz neben der Leistung 153, 156, 167, 216 Schadensersatz statt der Leistung 153, 155, 168, 215 ...”
- „... “ zu haften, § 133 BGB. Dabei soll eine falsch gewählte Bezeichnung nicht schaden, wenn klar ist, was ...” „... nichtig, § 143 BGB. Ist dem Anfechtungsgegner allerdings dadurch ein Schaden entstanden, dass er auf die ...” „... überlegen Sie sich, welches jeweils der Schaden ist. Im Laufe solcher Vertragsverhandlungen kann es zum ...”
- „... Schadensersatz verlangen. Nach fruchtloser Fristsetzung muss der Unternehmer Schäden statt der Leistung in Form ...” „... Schäden nach sich. Da bei sofortigem Verbau der angelieferten Teile infolge des Zeitdrucks regelmäßig ...” „... weiteres Risiko hoher Schäden. Vertraglich sichert sich der Auftraggeber wiederum durch vereinbarte ...”
- „... Gesellschafter die ihm obliegenden Pflichten zum Schaden der Gesellschaft, so kann er wegen Pflichtverletzung ...” „... Schäden, die ein Vorstand im Rahmen der Ausführung seiner Aufgaben Dritten zufügt, § 31 BGB, ein ...” „... Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden, § 43 Abs. 1,2 GmbHG. Abb. 71: Entstehungsphasen einer ...”
- „... muss aber auch dem Unfallgegner den angerichteten Schaden ersetzen. Definition: Die Rechtsordnung ist ...” „... Wettbewerbsrecht auf. Wettbewerbsbeschränkungen schaden dem freien Wettbewerb: Bei der Preisbildung ist auf das ...” „... Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Produkte. 1.2.1.2 Das Handelsrecht Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht ...”
- „... Inkassounternehmer beauftragt. Solche Schäden sind nur dann ersatzfähig, wenn sich der Gläubiger zur Beauftragung ...” „... Adjukator beruhen, um den Eintritt von Schäden zu verhindern. 14.3.2 Die Schlichtung Kann ein Vergleich ...” „... Schadenersatzgrundsätzen gem. §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB: Inkassokosten sind zwar logische Folge des Zahlungsverzugs des ...”
- „... ersatzfähige Schaden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189 9.5.1.1 Schadensarten ...” „... , Vertragsabwicklung und Komplikationen der Vertragserfüllung, unerlaubte Handlungen und Schadensersatz. Rechtsfragen ...” „... Handlungen unter Einschluss des Produkthaftungsrechts und des allgemeinen Schadensersatzrechts. Sodann ...”
- „... darf; beim Verkauf technischer Geräte muss durch Betriebsanleitungen und Warnhinweise ein Schaden des ...” „... Rücksichtnahmepflichtverletzungen führt häufig zu Schadensersatzansprüchen nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 1 BGB. 6.3 Art ...”
- „... mehr nachkommt und der Immoinvesti ein hoher Schaden entsteht, verlangt der Geschäftsführer von ...” „... , ob er den Vertreter selbst auf „Erfüllung“ oder auf „Schadensersatz“ in Anspruch nehmen möchte ...” „... überlassen („Erfüllung“). Oder sie wählt „Schadensersatz“, indem sie den Marmor behält und ihm ihren ...”
- „... Schäden, die „auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders“ beruhen, unwirksam ist ...” „... freistellen lässt (Nr. 4); wenn sich der Verwender überhöhten pauschalierten Schadensersatz oder eine ...”
- „... entstehenden Schaden ersetzt verlangen. 11.5 Factoring 11.5.1 Wesen und Funktionen Definition: Factoring ist ...”
- „... Mitbewerber kann auch Schadensersatz verlangen, § 9 UWG. Daneben besteht ein Anspruch auf Herausgabe der ...” „... des Kommittenten unbefugt zuwider, macht er sich schadensersatzpflichtig, § 485 HGB. Daneben treffen ...”