Basiswissen Immobilienwirtschaft
Vermietung und Verwaltung, Marketing und Maklerrecht, Grundstück und Grundstückskauf, Wertermittlung, Immobilieninvestition, Immobilienfinanzierung, Immobilienbesteuerung, Planungs- und Baurecht, Grundlagen der Bautechnik, Projektentwicklung,
Zusammenfassung
Alle Disziplinen der Immobilienwirtschaft.
Die 3. Auflage dieses Lehr- und Handbuchs wurde vollständig aktualisiert. Zusammenhänge und Hintergründe der Immobilienwirtschaft werden umfassend und praxisorientiert erklärt.
Der Inhalt:
- Vermietung und Verwaltung
- Marketing und Maklerrecht
- Grundstück und Grundstückskauf
- Wertermittlung
- Immobilieninvestition, Immobilienfinanzierung
- Immobilienbesteuerung
- Planungs- und Baurecht
- Grundlagen der Bautechnik
- Projektentwicklung
- Staat und Markt
- 21–144 Kapitel 2: Vermietung 21–144
- 145–219 Kapitel 3: Verwaltung 145–219
- 1435–1435 Anhang 1435–1435
- 1436–1442 Abkürzungen 1436–1442
- 1443–1455 Literatur 1443–1455
- 1456–1520 Stichworte 1456–1520
- 1521–1526 Autoren 1521–1526
- 1527–1527 Impressum 1527–1527
3 Treffer gefunden
- „... , München (Beck), 2013 Der Standard-Kommentar zum ESt-Recht in Deutschland. ■ Tipke, K./Lang, J ...” „... grundsätzlich erst dann ausgelöst wird, wenn Geld in die Kasse/Bank kommt bzw. herausgeht. Dieses recht ...” „... Güter wie Kleidung und Hausrat nach Brand oder Hochwasser, aber auch medizinische Hilfsmittel wie ...”
- „... Jahrzehnte hat unsere Gesellschaft recht sensibel auf Wohnungs-Notlagen reagiert. Die Bereitstellung von ...” „... vereinbart und verändert werden können, sind reguliert. Dabei unterscheidet das deutsche Recht zwischen eher ...” „... - überhöhung Mietentwicklung gesetzlich begrenzt Rechte und Pflichten (weitgehend) gesetzlich Kein ...”
- „... , Rechts- und Praxishandbuch für Immobilienmakler, 1999 ■ Nielen, Klaus D., Immobilien Marketing ...” „... mit öffentlichen Verkehrsmitteln und eine überdurchschnittliche medizinische Versorgung von großer ...” „... vermehrbar. Allerdings kann der bebaubare Grund und Boden vermehrt werden, nach deutschem Recht, indem die ...”