Zusammenfassung
- Verständliche Einführung in das Allgemeine Steuerrecht für Nichtjuristen
Das Buch gibt einen Einblick für Wirtschaftswissenschaftler in folgende Themen:
- Umgang mit den Grundlagen rechtlicher Argumentation und juristischer Interpretationstechnik
- Rechtliche Grundlagen, insbesondere verfassungsrechtliche Hintergründe
- Sichere Handhabung des steuerlichen Verfahrensrechts einschließlich der Rechtsbehelfe
Die Beispiele behandeln einzelsteuerliche Fragestellungen in ihren verfassungs- oder verfahrensrechtlichen Zusammenhängen.
- Rechtsquellen und -anwendung im Steuerrecht
- System der öffentlichen Abgaben
- Verfassungsrecht und Steuerrecht
- Steuern und Abgaben im europäischen Recht
- Steuern im Welthandelsrecht
- Abgabenordnung
- Steuerrechtsverhältnis und Steuerschuldverhältnis
- Das Ermittlungsverfahren
- Das festsetzungsverfahren
- Das Erhebungsverfahren
- Rechtsschutz in Steuersachen
- Fristberechnung im Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
Studierende wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen, steuerberatende Berufe.
- 1–4 Einführung 1–4
- 454–468 Stichwortverzeichnis 454–468
- 469–469 Impressum 469–469
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- „... : Natürliche Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland sind gemäß § 1 Abs. 4 EStG ...” „... Gleichstellung von natürlichen Personen aus EU-Mitgliedstaaten durch Ergänzung der §§ 1 Abs. 3, 1a EStG reagiert ...” „... Rechte des Art. 49 AEUV stehen natürlichen Personen zu, die Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates ...”
- „... aber auch andere natürliche oder juristische Personen wie zum Beispiel Auskunftspflichtige oder ...” „... , Kinder, Krankheiten, Liquidität) einer natürlichen oder juristischen Person. Zu den Verhältnissen zählen ...” „... Finanzverwaltung hat tiefen Einblick in seine beruflichen, betrieblichen, persönlichen und sozialen Verhältnisse ...”
- „... eine natürliche Person mit Einkünften i. S. d. § 2 EStG sein, bei der die persönliche und sachliche ...” „... vollständigen Abwicklung aller Geschäfte. Neben natürlichen und juristischen Personen können im Steuerrecht auch ...” „... Personen beginnt die steuerliche Rechtsfähigkeit mit Aufnahme der Tätigkeit aufgrund des ...”
- „... beschäftigt sich mit mikro- und makroökonomischen Aspekten der Besteuerung von natürlichen Personen und ...”
- „... natürlichen oder juristischen Person. Deren persönliche Verhältnisse werden berücksichtigt. Personensteuern ...” „... , die Erbschaftsteuer und die Kirchensteuer. Realsteuern nehmen auf persönliche Verhältnisse kaum ...” „... Grundwasserentnahmeabgabe dadurch, dass ein Sondervorteil ganz oder teilweise abgeschöpft wird. Die knappe natürliche ...”
- „... abzulehnen10. Stundungsgründe können persönlicher und sachlicher Natur sein. Sachliche Stundungsgründe sind ...” „... von den persönlichen Verhältnissen weitgehend unabhängig. Bei der Würdigung sachlicher Stundungsgründe ...” „... . Eine Stundung aus persönlichen Gründen setzt Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit voraus ...”
- „... gesichert. Nicht natürliche Personen, also Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, haben ...” „... Anzeigepflichten Natürliche Personen unterliegen nach § 138 AO umfangreichen Anzeigepflichten bei Eröffnung ...” „... Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig ...”
- „... Steuerschuldner auch Zinsschuldner. Schulden mehrere Personen die Steuer als Gesamtschuldner, sind sie auch ...” „... : Der Geschäftsführer einer GmbH hinterzieht Körperschaftsteuer. Straftäter kann nur eine natürliche ...” „... Person sein, hier der Geschäftsführer. Schuldner der Hinterziehungszinsen ist der Nutznießer der ...”
- „... Ausländer. Inländische juristische Personen des Privatrechts genießen den Schutz des Art. 3 Abs. 1 GG in ...” „... Formulierung des BVerfG ist dies nur dann der Fall, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache ...” „... hierzu eine große Gestaltungsfreiheit. In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen ...”
- „... ein willensgesteuertes, menschliches Verhalten voraus, weshalb nur natürliche Personen Beteiligte ...” „... einer Straftat sein können. Juristische Personen oder Personengesellschaften selbst können daher nicht ...” „... prüfen. Eine Tat wurde schuldhaft begangen, wenn dem Täter aus seinem Verhalten ein persönlicher Vorwurf ...”
- „... Mitgliedstaaten als auch einzelne natürliche oder juristische Personen in Betracht. Im Gegensatz zu Richtlinien ...” „... Satzungen Satzungen sind Rechtsnormen, die von einer juristischen Person des Öffentlichen Rechts, z. B ...” „... auch Personen, die zwar nicht Gesellschafter waren, die aber im Unternehmen eine besonders starke oder ...”
- „... seine Person herbeizuführen. Auf Behandlung und Bescheidung dieser Rechtsbehelfe besteht zwar ein ...” „... : persönliche Beschwer – i.d.R. beim Adressaten des Verwaltungsaktes; Sonderregelungen bei einheitlicher und ...” „... AO nicht. Für eine Niederschrift muss der Beamte bei persönlicher Anwesenheit des Antragstellers ...”
- „... der Wirksamkeit eine Nichtigkeitsfeststellung sinnvoll sein (§ 125 Abs. 5 AO). Natürlich will die ...” „... Dienststelle an – also auf den Kenntnisstand der Personen, die innerhalb der Finanzbehörde dazu berufen sind ...” „... , wenn für deren Bearbeitung dieselbe Person zuständig ist55. Die steuerlich relevanten ...”