Zusammenfassung
Prof. Dr. Peter Bähr, apl-Professor der Universität des Saarlandes ist ausgewiesener Experte für Bürgerliches Recht.
Das Bürgerliche Recht für Wirtschaftsstudenten in einem modernen Lehrbuch: Das heißt knappe, lebendige Wissensvermittlung und geschickte Einübung der Bearbeitung von Rechtsfällen. Die Stoffauswahl konzentriert sich auf die Rechtsgeschäftslehre des Allgemeinen Teils, die wichtigsten schuldrechtlichen Regelungen (insbesondere das Recht der Leistungsstörungen) und die sachenrechtlichen Grundbegriffe.
Kurzgefasste Übersichten über das Familien- und Erbrecht sowie ein Abriss des Prozess- und Zwangsvollstreckungsrechts vervollständigen den verlässlichen und erfolgreichen Leitfaden für Studierende. Das routinierte Abarbeiten der im Buch beschriebenen Rechtsfälle schafft gesichertes Prüfungswissen.
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- 97–123 § 4. Rechtsgeschäfte 97–123
- 97–98 I. Überblick 97–98
- 101–111 III. Willenserklärungen 101–111
- 123–155 § 5. Vertrag 123–155
- 140–145 III. Vertragsauslegung 140–145
- 162–177 III. Willensmängel 162–177
- 177–183 IV. Formfehler 177–183
- 193–197 I. Grundlagen 193–197
- 197–213 II. Das Schuldverhältnis 197–213
- 235–236 I. Überblick 235–236
- 268–277 V. Leistungsverzögerung 268–277
- 277–284 VI. Schlechtleistung 277–284
- 299–348 § 9. Typen vertraglicher Schuldverhältnisse – Umsatz- und Gebrauchsüberlassungsverträge 299–348
- 305–319 II. Kaufverträge 305–319
- 319–343 III. Mietverträge 319–343
- 343–348 IV. Darlehensverträge 343–348
- 349–360 II. Dienstverträge 349–360
- 360–367 III. Werkverträge 360–367
- 371–377 V. Koordinationsverträge 371–377
- 379–380 I. Das System 379–380
- 424–425 I. Überblick 424–425
- 425–431 II. Was ist „Schaden“? 425–431
- 455–463 II. Besitz 455–463
- 463–470 III. Eigentum 463–470
- 470–487 I. Fahrnisrecht 470–487
- 487–505 II. Liegenschaftsrecht 487–505
- 505–506 III. Rechte an Rechten 505–506
- 506–542 § 15. Die Durchsetzung von bürgerlichen Rechten durch die Justiz – Erkenntnisverfahren 506–542
- 506–509 I. Einleitung 506–509
- 509–515 II. Aufbau der Gerichte 509–515
- 537–542 V. Summarische Verfahren 537–542
- 552–576 II. Insolvenzverfahren 552–576
- 576–614 Sachverzeichnis 576–614
- 614–614 Impressum 614–614
8 Treffer gefunden
- „... führt, die aus wohlverstandener Sicht der unmittelbar Beteiligten eine vernünftige und gerechte Lösung ...”
- „... wirtschaftlichen Ziele und alle zu Tage getretenen vernünftigen Interessen beider Vertragsparteien im Zeitpunkt des ...” „... vernünftigerweise verabredet haben würden, wenn ihnen die Unwirksamkeit der in Frage stehenden Vertragsklausel von ...”
- „... Pflichten „vernünftig“ wahrzunehmen, so dass sie – nicht zuletzt zu ihrem eigenen Schutz – der Betreuung ...”
- „... aufkommen) steht jedoch in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Nachteilen, die für den Auftraggeber ...”
- „... annehmen kann, dass die behauptete Tatsache wahr ist, oder ob noch vernünftige Zweifel daran bestehen ...”
- „... Verfassungsjuristen heftig umstritten: Zum einen soll es sich um vernunftrechtliche, „überpositive“ grundlegende ...”
- „... Aufsichtspflicht vernünftigerweise abverlangt werden konnte, oder er kann (2) beweisen, dass der Schaden auch bei ...”
- „... verstehen, sondern im Sinne eines zurechenbaren Verstoßes gegen das Vernunftgebot der Beachtung des eigenen ...”