Zusammenfassung
Die betriebswirtschaftliche Steuerlehre für BWLer.
Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Der »Klassiker« zur betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ist gerade für Studierende der Betriebswirtschaft an Universitäten und Fachhochschulen ein hervorragendes Lehrbuch. Durch die integrierten Aufgaben mit Lösungen kann der Wissensstoff gleich angewendet werden.
Die Schwerpunkte im Überblick
* Grundlagen und Grundbegriffe, Durchführung der Besteuerung
* Ertragsteuern
* Steuerbilanzen
* Bewertungsgesetz und Substanzsteuern
* Verkehrsteuern
* Prinzipien des Steuerrechts und Besteuerungsverfahren.
- 30–35 1 Einführung 30–35
- 35–36 2.1 Einführung 35–36
- 47–51 2.6 Steuerhoheit 47–51
- 51–51 3.1 Einführung 51–51
- 52–55 3.3 Finanzbehörden 52–55
- 62–62 4.1 Einführung 62–62
- 66–67 4.4 Rechtsprechung 66–67
- 67–68 4.5 Schrifttum 67–68
- 68–68 5.1 Einführung 68–68
- 76–80 1 Vorbemerkungen 76–80
- 80–174 2 Einkommensteuer 80–174
- 144–151 2.5 Steuererhebung 144–151
- 174–181 3.1 Steuerpflicht 174–181
- 185–188 3.3 Tarif 185–188
- 194–196 3.6 Aufgaben 25 - 30 194–196
- 196–209 4 Gewerbesteuer 196–209
- 196–196 4.1 Einführung 196–196
- 206–206 4.4 Tarif 206–206
- 207–208 4.6 Zerlegung 207–208
- 208–209 4.7 Aufgaben 31 - 33 208–209
- 218–221 5.3 Verdeckte Einlagen 218–221
- 224–229 6 Verlustverwertung 224–229
- 224–224 6.1 Problemstellung 224–224
- 229–229 7.1 Einführung 229–229
- 229–230 7.2 Kirchensteuer 229–230
- 230–231 7.3 Solidaritätszuschlag 230–231
- 231–232 7.4 Investitionszulage 231–232
- 234–235 7.6 Wohnungsbauprämie 234–235
- 235–236 7.7 Altersvorsorgezulage 235–236
- 236–375 Teil III: Steuerbilanzen 236–375
- 236–237 1.1 Einführung 236–237
- 252–255 1.7 Das Stichtagsprinzip 252–255
- 275–333 3 Bewertung 275–333
- 276–290 3.2 Wertbegriffe 276–290
- 333–333 4.1 Einführung 333–333
- 333–336 4.2 Entstrickung 333–336
- 336–337 4.3 Verstrickung 336–337
- 339–345 6 Aufgaben 1 - 16 339–345
- 361–362 7.8 Aufgaben 17 - 23 361–362
- 374–375 8.7 Aufgaben 24 und 25 374–375
- 375–378 1 Vorbemerkungen 375–378
- 381–383 2.3 Bewertungsgegenstand 381–383
- 383–385 2.4 Bewertungsmaßstäbe 383–385
- 404–406 3 Grundsteuer 404–406
- 404–405 3.2 Aufgabe 1 404–405
- 407–419 4.3 Bewertung 407–419
- 419–419 4.4 Steuerklassen 419–419
- 419–422 4.5 Steuerbefreiungen 419–422
- 425–428 4.9 Aufgaben 2 bis 5 425–428
- 428–482 Teil V: Verkehrsteuern 428–482
- 428–429 1 Vorbemerkungen 428–429
- 429–434 2 Grunderwerbsteuer 429–434
- 429–430 2.1 Erwerbsvorgänge 429–430
- 430–430 2.2 Steuerbefreiungen 430–430
- 432–434 2.5 Aufgaben 1 und 2 432–434
- 434–482 3 Umsatzsteuer 434–482
- 437–456 3.2 Steuerbare Umsätze 437–456
- 456–463 3.3 Steuerbefreiungen 456–463
- 469–474 3.5 Vorsteuerabzug 469–474
- 482–483 1 Vorbemerkungen 482–483
- 496–497 3.1 Einführung 496–497
- 500–506 3.3 Ermittlungsverfahren 500–506
- 513–520 3.5 Erhebungsverfahren 513–520
- 541–544 3.9 Aufgaben 1 - 6 541–544
- 544–562 Lösungen zu Teil II 544–562
- 562–580 Lösungen zu Teil III 562–580
- 580–585 Lösungen zu Teil IV 580–585
- 585–590 Lösungen zu Teil V 585–590
- 590–594 Lösungen zu Teil VI 590–594
- 594–599 Schemata 594–599
- 599–604 Verzeichnis der Gesetze 599–604
- 615–626 Literaturverzeichnis 615–626
- 626–639 Stichwortverzeichnis 626–639
- 639–639 Buchhinweis 639–639
28 Treffer gefunden
- „... 2 EStG). Einen Wohnsitz hat nach § 8 AO jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die ...” „... Steuerpflichtigen geeignete Wohnung vorhanden sein. Die Wohnung muss einen oder mehrere Räume enthalten, die den ...” „... einfache Notunterkünfte sind i. d. R. keine Wohnungen. 2. Der Steuerpflichtige muss die Wohnung innehaben ...”
- „... 2 EStG). Einen Wohnsitz hat nach § 8 AO jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die ...” „... Steuerpflichtigen geeignete Wohnung vorhanden sein. Die Wohnung muss einen oder mehrere Räume enthalten, die den ...” „... einfache Notunterkünfte sind i. d. R. keine Wohnungen. 2. Der Steuerpflichtige muss die Wohnung innehaben ...”
- „... , wenn das von ihm in Düsseldorf gemietete Hotelzimmer als Wohnung anzusehen ist. Eine Wohnung setzt ...” „... rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht über die Wohnung und auf das Merkmal der Beibehaltung und ...”
- „... , wenn das von ihm in Düsseldorf gemietete Hotelzimmer als Wohnung anzusehen ist. Eine Wohnung setzt ...” „... rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht über die Wohnung und auf das Merkmal der Beibehaltung und ...” „... Konversationslexikon. Der Gewerkschaftsbeitrag ist als Werbungskosten abzugsfähig. Kosten für Fahrten zwischen Wohnung ...”
- „... , sonstige Vorteile, insbesondere der Bezug von freier Kleidung, freier Wohnung, Heizung sowie der Vorteil ...” „... Die Bezüge können sowohl in Geld als auch in Sachen oder Nutzungen (z. B. freie Wohnung) bestehen. Von ...” „... zwischen seiner Wohnung und seiner regelmäßigen Arbeitsstätte kann ein Arbeitnehmer (nur) im Rahmen des § 9 ...”
- „... . Grundsteuer, die auf eine für eigene Wohnzwecke genutzte Wohnung entfällt, gehört zu den nach § 12 Nr. 1 EStG ...”
- „... , die auf eine für eigene Wohnzwecke genutzte Wohnung entfällt, gehört zu den nach § 12 Nr. 1 EStG ...”
- „... ausschließlich Wohnungen. Bei dem Unternehmen handelt es sich um a) eine KG, b) eine GmbH, c) einen rechtsfähigen ...”
- „... ? Aufgabe 26 Ein inländisches Unternehmen vermietet ausschließlich Wohnungen. Bei dem Unternehmen handelt es ...”
- „... 7 Zuschlagsteuern, Zulagen, Prämien 205 7.6 Wohnungsbauprämie Nach § 1 Abs. 1 WoPG können ...” „... Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus kommen ...”
- „... Wohnungen. Allerdings dürfte wohl richtig sein, dass die in den Rechnungen offen ausgewiesene Mehrwertsteuer ...”
- „... , der Erwerb, die Vermietung und Verwaltung von Wohnungen. In ihrer Handelsbilanz schreibt sie ...”
- „... den Lieferungen um Exporte handelt. Die auf die Vermietung der Wohnungen entfallenden Vorsteuern sind ...”
- „... Verpachtung einzelner Gebäudeteile, z. B. einzelner Ladenlokale, Wohnungen oder Zimmer, ist befreit ...”
- „... zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in einem privaten PKW der Mittelklasse an 200 Arbeitstagen á 20 ...”
- „... , handwerkliche Leistungen, Krankenbehandlungen, Vermietungen von Wohnungen, die Überlassung von Erfindungen, der ...”
- „... .................................................Wohnungsbau-Prämiengesetz WP ......................................................Wirtschaftsprüfer WPg ...” „... 7.6 Wohnungsbauprämie ...”
- „... . Winzergenossenschaften, • in der Wohnungswirtschaft Bau- und Wohnungsgenossenschaften. Genossenschaften besitzen ein ...”
- „... Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) und • Wohnungsbauprämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG). Nachfolgend soll ...”
- „... Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) und • Wohnungsbauprämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ...”
- „... Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) und • Wohnungsbauprämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ...”
- „... Wohnungsbauprämie Nach § 1 Abs. 1 WoPG können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16 ...” „... . Lebensjahr vollendet haben, für Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus eine Prämie erhalten. Als ...” „... Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus kommen insbesondere die in § 2 Satz 1 Nr. 1 WoPG definierten ...”
- „... Energiesparmaßnahmen, • die Förderung des Wohnungsbaus. Erhöhte Absetzungen sind steuerliche Abschreibungen, die ...”
- „... Wohnungsteil Wirtschaftswert Wohnungswert = Ertragswert = Ertragswert nach §§ 37 ff. BewG nach § 47 BewG ...” „... setzt sich aus dem Wirtschaftswert für den Wirtschaftsteil und dem Wohnungswert für den Wohnteil ...” „... Abs. 2 BewG). Der Wohnungswert wird nach den Vorschriften ermittelt, die beim Grundvermögen für die ...”
- „... Vergleichswertverfahren. Es ist nach § 182 Abs. 2 BewG insbesondere bei der Bewertung von Wohnungseigentum sowie von Ein ...” „... Wohnungsvermietungsgesellschaften gelten, die über eine Vielzahl von bebauten Grundstücken mit jeweils einem hohen Marktwert ...”
- „... , Wohnungsinhaber und die Inhaber von Geschäftsräumen. Aus mehreren Einzelsteuergesetzen ergeben sich für bestimmte ...”
- „... Vorschriften vom 28.4.2011, BGBl 2011 I, S. 666. WoPG: Wohnungsbau-Prämiengesetz in der Fassung der ...”
- „... − Zweckbestimmung 231 Wirtschaftsjahr 152, 223 f. Wohnungsbauprämie 205 f. Zahlung 43, 487, 509 Zahlungsverjährung ...”