Zusammenfassung
Das Handbuch zur Besteuerung des Einkommens.
Thema des Buches ist die Besteuerung von Erträgen in der Bundesrepublik Deutschland, die von natürlichen und juristischen Personen erwirtschaftet werden. Es vermittelt einen systematischen Überblick über die Einkommensteuer, einschließlich der steuerlichen Gewinnermittlung, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.
Das Buch eignet sich für die Ausbildung und für die Praxis. Die besondere Eignung für Praktiker leitet sich daraus ab, dass es anders als ein Kommentar bestimmte Sachfragen zusammenhängend abhandelt. So werden beispielsweise Fragen der Besteuerung der Altersvorsorge, von wiederkehrenden Leistungen, Betriebsaufspaltungen, der Umstrukturierung von Personengesellschaften oder der Verlustverrechnung in besonderen Abschnitten systematisch abgehandelt.
Insgesamt zeichnet sich das Buch dadurch aus, dass es die unübersichtliche Zahl von steuerlichen Einzelregelungen in verständlichen Sachzusammenhängen erläutert und somit die Komplexität des Ertragsteuerrechts auf den Kern der steuerlichen Behandlung zurückführt, ohne die steuerlichen Einzelregelungen zu vernachlässigen.
Zielgruppe sind die Studierenden der Wirtschaftswissenschaften an Universitäten und Fachhochschulen, des Steuerrechts an juristischen Fakultäten sowie Finanzfachhochschulen. Zudem eignet sich das Buch als Nachschlagewerk für die Praxis der Steuerberatung sowie Finanzverwaltung.
Die Autoren
Prof. Dr. Dietmar Wellisch, Steuer- und Rentenberater, studierte Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, promovierte an der Universität Tübingen und habilitierte sich an der Indiana State University/USA und der Universität Dortmund. Prof.Wellisch ist Mitglied des wiss. Beirats beim BMF und zudem Vorsitzender des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten mit Sitz in Frankfurt/Main.
Prof. Dr. Jörg Kroschel war nach einer Promotion zum US-Steuerrecht mehrere Jahre als Steuerberater für Ernst & Young tätig. Seit 2007 ist er Professor für Rechnungswesen und Unternehmensbesteuerung an der Hochschule Zittau / Görlitz.
- 40–40 2.3 Sonderabgaben 40–40
- 45–49 6 Die Steuerhoheit 45–49
- 47–49 6.2 Ertragshoheit 47–49
- 53–546 B. Einkommensteuer 53–546
- 58–60 2.1 Steuersubjekt 58–60
- 67–68 3.2 Einkunftsarten 67–68
- 87–101 4.4 Steuertarif 87–101
- 104–316 5 Gewinnermittlung 104–316
- 104–105 5.1 Gewinneinkunftsarten 104–105
- 316–321 6.1 Einnahmen 316–321
- 321–324 6.2 Werbungskosten 321–324
- 446–446 8.3.6 Kirchensteuer 446–446
- 449–449 8.3.8 Schulgeldzahlungen 449–449
- 449–454 8.3.9 Spenden 449–454
- 487–546 10 Sonderprobleme 487–546
- 487–508 10.1 Verlustverrechnung 487–508
- 546–652 C. Körperschaftsteuer 546–652
- 571–572 3.3 Steuersatz 571–572
- 573–589 4 Einkommensermittlung 573–589
- 610–615 5.4 Übergangsregelungen 610–615
- 630–652 7 Sonderprobleme 630–652
- 652–709 D. Gewerbesteuer 652–709
- 653–655 2 Reformbestrebungen 653–655
- 666–667 4.1 Erhebungszeitraum 666–667
- 671–676 4.4 Zerlegung 671–676
- 699–709 6 Sonderprobleme 699–709
- 699–707 6.1 Gewerbeverluste 699–707
- 709–731 Literaturverzeichnis 709–731
- 731–755 Sachverzeichnis 731–755
46 Treffer gefunden
- „... Sachliche Steuerpflicht 39 3.4 Steuerfreie Einnahmen Bestimmte Einnahmen, die sich grundsätzlich ...” „... befreit. Nachfolgend seien die wichtigsten der steuerfreien Einnahmen aufgezählt: Leistungen aus einer ...” „... , dass bestimmte steuerfreie Einnahmen (u.a. Arbeitslosengeld I und II, Mutterschaftsgeld, Elterngeld) im ...”
- „... Betriebsvermögen halten, ist das Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Die Ausschüttung ist zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr ...” „... Körperschaften schließlich ist die empfangene Gewinnausschüttung im Ergebnis zu 95 % steuerfrei und nur zu 5 ...” „... durch § 3 Nr. 40 EStG zu 40% bzw. durch § 8b KStG zu 95 % steuerfrei gestellt werden (sachlicher ...”
- „... Investitionen ausgezahlt wird (§ 13 Satz 1 InvZulG 2010). Zu beachten ist, dass bestimmte steuerfreie Einnahmen ...” „... Renten und dauernde Lasten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG beim Empfänger steuerfrei, sofern diese ...” „... EStG festgelegt, dass Aufwendungen, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen ...”
- „... . der Carried Interest ist zu 40 % steuerfrei. 7.3.5 Abgrenzung zum Gewerbebetrieb Die Abgrenzung ...” „... Dritter, sind allerdings nach § 3 Nr. 51 EStG ausdrücklich steuerfrei. Einnahmen, die nicht in Geld ...” „... Arbeitnehmertätigkeit ist durch verschiedene Vorschriften ausdrücklich steuerbefreit: Aufmerksamkeiten Steuerfrei sind ...”
- „... juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 8b Abs. 6 Satz 2 KStG, siehe Abschnitt C.4.3.1), Steuerfreie ...” „... erfasst, so sind diese Bezüge und Gewinne nach § 8b Abs. 1, 2 KStG i.V.m. § 20 EStG folglich steuerfrei ...” „... Vorschriften des § 8b KStG gelten und sie damit steuerfrei sind. Würden die Bezüge bei der die Beteiligung ...”
- „... steuerbefreiten Vermögensmehrungen aufgezählt. Die Steuerfreiheit von Einkünften impliziert auf Grund des ...” „... Doppelbesteuerungsabkommens im Inland steuerfrei zu stellen sind, von ebenfalls 30.000 €. Wären die ausländischen Einkünfte im ...” „... eine Einkommensteuer nach dem Grundtarif 2010 von 17.028 €. Die Steuerfreiheit der ausländischen ...”
- „... EStG steuerfreier Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. ein diesem ...” „... gleichgestellter steuerfreier Zuschuss des Arbeitgebers zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (§ 10 Abs. 1 ...” „... Satz 4 EStG). Von dem so ermittelten Betrag ist allerdings noch der nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfreie ...”
- „... . 1 EStG eine steuerfreie Einnahme dar. Im Ergebnis resultiert aus der Umqualifizierung einer ...” „... offene) Gewinnausschüttung gemäß § 8b Abs. 5 KStG im Ergebnis nur zu 95 % steuerfrei ist. 6 Liquidation ...” „... diese mit dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) zu bewerten. Das Abwicklungs-Endvermögen ist um steuerfreie ...”
- „... ) – Erstattungen nicht abziehbarer Aufwendungen – steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG, abzüglich der damit in ...” „... ) – steuerfreie Einnahmen bei Beteiligung an anderen Körperschaften gemäß § 8b KStG, (siehe Abschnitt C.5.3.3.2 ...” „... ) – steuerfreie Investitionszulage (§ 13 Satz 1 InvZulG 2010) + sämtliche Spenden (siehe Abschnitt C.4.1.1.2 ...”
- „... , aber im zweiten Schritt auf Grund einer ausdrücklichen Befreiungsvorschrift doch steuerfrei ist (siehe ...” „... abzugsfähig. Die Abgrenzung zwischen steuerpflichtigen Einkünften und steuerfreier Liebhaberei kann im ...” „... Steuerfreie Einnahmen Bestimmte Einnahmen, die sich grundsätzlich unter eine der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 ...”
- „... für Dividenden und Veräußerungsgewinne, die nach § 8b Abs. 1 und 2 KStG steuerfrei sind (§ 8b Abs. 3 ...” „... Satz 2, Abs. 5 Satz 2 KStG). In diesen Fällen gelten pauschal 5 % der steuerfreien Einnahmen als nicht ...” „... abzugsfähige Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit den steuerfreien Einnahmen stehen. Im Ergebnis sind ...”
- „... Vergangenheit gebildeten Rücklagen vorgenommen, die entweder steuerfrei gebildet wurden (z.B. erhaltene ...” „... , steuerfrei gebildete Rücklagen wurden in das „EK 0“ eingestellt. Auf die weitere Untergliederung der Position ...” „... Betriebsvermögen halten, ist das Teileinkünfteverfahren anzuwenden. Die Ausschüttung ist zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr ...”
- „... 1.080 € im Kalenderjahr steuerfrei. Das Unternehmen, das solche Sachprämien gewährt, kann die ...” „... Einkommensteuer für den Teil der Sachprämien, die nicht nach § 3 Nr. 38 EStG steuerfrei sind, mit 2,25 ...” „... Steuerpflichtigen zufließen, also auch der nach § 3 Nr. 38 EStG steuerfreie Teil. Mit der Pauschalsteuer ist die ...”
- „... steuerfrei. Der steuerpflichtige Teil (= 60 %) unterliegt bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ...” „... . steuerfrei sind, wenn es sich um Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, Rentenversicherungen mit ...” „... Rückkauf des Vertrags. Die Hälfte des genannten Unterschiedsbetrages ist steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz ...”
- „... . § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG erlaubt die steuerfreie Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und ...” „... Reserven nicht durch eine Veräußerung der einbringungsgeborenen Anteile teilweise steuerfrei ...” „... . Belegschaftsrabatt in Höhe von 1.080 €, d.h. der geldwerte Vorteil ist steuerfrei, soweit er pro Kalenderjahr 1.080 ...”
- „... Firmenwert 167 Gewinnermittlung 71 Herstellungskosten 101 steuerfreie Rücklagen 94 umgekehrte Maßgeblichkeit ...” „... steuerfreie Einnahmen 39 Steuertarif s. Einkommensteuertarif Tarifbegünstigung 58 tarifliche 47 Veranlagung 51 ...” „... Sacheinlagen 146 Sachentnahmen 146 steuerfreie Einnahmen 148 Übergang zum Betriebsvermögensvergleich 149 ...”
- „... zu einem Wert von 1.080 € im Kalenderjahr steuerfrei. Das Unternehmen, das solche Sachprämien gewährt ...” „... , kann die Einkommensteuer für den Teil der Sachprämien, die nicht nach § 3 Nr. 38 EStG steuerfrei sind ...” „... ansässigen Steuerpflichtigen zufließen, also auch der nach § 3 Nr. 38 EStG steuerfreie Teil. Mit der ...”
- „... Abzugsverbot des § 10 Nr. 1 KStG ist es, ob die Aufwendungen beim Empfänger steuerpflichtig oder steuerfrei ...” „... ) – Erstattungen nicht abziehbarer Aufwendungen – steuerfreie Einnahmen nach § 3 EStG, abzüglich der damit in ...” „... ) – steuerfreie Einnahmen bei Beteiligung an anderen Körperschaften gemäß § 8b KStG, (siehe Abschnitt C.5.3.3.2 ...”
- „... € 25.000 € – steuerfrei nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG (40 %) – 10.000 € = Einkünfte aus Gewerbebetrieb ...” „... KStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG eine steuerfreie Einnahme dar. Im Ergebnis resultiert aus der ...” „... % steuerfrei ist. 6 Liquidation und Verlegung ins Ausland Wird eine Kapitalgesellschaft liquidiert, so ist ...”
- „... Nr. 9, § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Steuerfreiheit bei Überschreiten einer zwölfmonatigen Haltefrist ...” „... ein Umfunktionieren steuerpflichtiger Gewinnausschüttun-gen in steuerfreie Veräußerungsgewinne ...” „... Veräußerungsgewinns steuerfrei, Rest nach individuellem Steuersatz zu versteuern). Werden von der Kapitalgesellschaft ...”
- „... € – Veräußerungskosten – 5.000 € = Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG 145.000 € – 40 % steuerfrei gemäß § 3 Nr. 40 ...” „... der Verlegung – steuerfreie Vermögensmehrungen im Gewinnermittlungszeitraum (§ 12 Abs. 3 i.V.m. § 11 ...”
- „... steuerpflichtigen Gewinn zu gelangen, sind ggf. steuerfreie Einnahmen (siehe Abschnitt B.3.4) abzuziehen und nicht ...” „... ), Beteiligung an Mitunternehmerschaften, steuerfreie Rücklagen, insbesondere Reinvestitionsrücklage (§ 6b ...” „... Wirtschaftsgüter Saldo = Eigenkapital Steuerfreie Rücklagen Schulden ▪ Rückstellungen ▪ Verbindlichkeiten Aktive ...”
- „... Unfallversicherung, steuerfrei bleibende Einkünfte nach § 19 Abs. 2 EStG (Versorgungs-Freibetrag und Zuschlag zum ...” „... EStG steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, steuerfreie Gewinne aus der ...” „... Teileinkünfteverfahrens bei der Einkünfteermittlung nicht berücksichtigt werden, d.h. nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie ...”
- „... die Freibeträge nach §§ 16, 17 ErbStG sowie der steuerfreie Betrag nach § 5 ErbStG hinzugerechnet ...”
- „... Einkünfte 7.962 € Bei Rentenanpassungen in den Folgejahren bleibt der steuerfreie Teil der Rente in Höhe von ...” „... die Steuerfreiheit zu versagen, sofern diese lediglich zur Erzielung kurzfristiger Vorteile erfolgen ...”
- „... , aber im zweiten Schritt auf Grund einer ausdrücklichen Befreiungsvorschrift doch steuerfrei ist (siehe ...”
- „... steuerfreie Vermögensmehrungen einen Progressionsvorbehalt vorsieht, in den Fällen der §§ 34, 34b EStG, die ...”
- „... Körperschaften sind gemäß § 3 Nr. 40 EStG bei der Einkommensteuer zu 40 % steuerfrei, sofern es sich beim ...” „... KStG bei der Körperschaftsteuer in voller Höhe steuerfrei, sofern es sich bei dem Anteilseigner um eine ...” „... wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zu 40 % steuerfrei sind, sind bei der ...”
- „... steuerfreie Vermögensmehrungen einen Progressionsvorbehalt vorsieht, in den Fällen der §§ 34, 34b EStG, die ...”
- „... Berücksichtigung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, anzuwenden. Damit wird ...” „... + Einkommenszurechnung nach § 14 KStG + 210.000 € – steuerfreie Beteiligungserträge nach § 8b KStG (95 % von 20.000 ...”
- „... ........................................................................................36 3.4 Steuerfreie Einnahmen ...” „... ....................................................146 5.2.4.3.10 Nichtabzugsfähige Ausgaben und steuerfreie Einnahmen ..............148 5.2.4.4 Wechsel ...” „... ) ........................................................................................ 554 4.3.2 Steuerfreiheit von Mitgliederbeiträgen (§ 8 Abs. 5 KStG)............................. 555 5 ...”
- „... oder 62 EStG erbracht werden (z.B. Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber steuerfreie Beiträge zur ...”
- „... Körperschaftsteuergesetz Steuersubjekt. Ihr Gewinn fällt jedoch nicht in einen steuerfreien Raum, sondern wird den ...”
- „... unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Anteilseigner kommt es in Folge der zu 95 % steuerfreien ...”
- „... wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so ist die Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen, rechtsfähige Pensions ...”
- „... Unternehmensgruppen, Linde, Wien 1998, S. 233 S. Grotherr, Gewerbesteuerliche Auswirkungen der mit steuerfreien ...” „... , Liquidationsbesteuerung, StuB 2010, S. 409 J. Holthaus, Nationale Behandlung der nach DBA steuerfreien Einkünfte nach dem ...” „... Steuervermeidung – ein "Gefangenendilemma" des Steuerrechts, StuW 1985, S. 345 D. Schneider, Steuerfreie ...”
- „... sowie der steuerfreie Betrag nach § 5 ErbStG hinzugerechnet werden. Beispiel B.280: Der Sachverhalt des ...”
- „... wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, so ist die Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen, rechtsfähige Pensions ...”
- „... Ertrag aus dem erstmaligen Ansatz sowie der Aufzinsung in den nachfolgenden Jahren ist steuerfrei (§ 37 ...”
- „... steuerfrei sind (§ 31 Abs. 1 Satz 2 GewStG). Nicht zu den Arbeitslöhnen gehören Vergütungen, die an ...”
- „... Teileinkünfteverfahren anzuwenden (§ 3 Nr. 40a EStG), d.h. der Carried Interest ist zu 40 % steuerfrei. 7.3.5 Abgrenzung ...”
- „... Körperschaftsteuergesetz Steuersubjekt. Ihr Gewinn fällt jedoch nicht in einen steuerfreien Raum, sondern wird den ...”
- „... steuerfrei sind. Beispiel C.56: A-AG B-GmbH V-GmbH 100 % Verkauf T-GmbH 100 % Sonderprobleme 607 Die A-AG ...”
- „... § 16 Abs. 4 EStG steuerfrei sind und die nicht nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden, sind ...”
- „... . der Jahre 06 bis 16, sind vollständig steuerfrei, der Tilgungsanteil des Jahres 17 ist i.H.v. 15.900 ...” „... € steuerfrei (11 · 23.100 + 15.900 = 270.000 €). I.H.v. 7.200 € stellt der Tilgungsanteil des Jahres 17 einen ...”