Die zunehmende Kritik an der Bewertung von Bonitätsrisiken durch Ratingagenturen führte zu neuen Regulierungsvorschriften, die die Macht der Ratingagenturen begrenzen sollen. Grundlegende Überlegungen zeigen dabei zunächst, dass Ratings durchaus in der Lage sind, Informationsasymmetrien zwischen Kreditgebern und -nehmern zu reduzieren. Die Regulierungsbegründung basiert daher auch nicht primär auf einem Marktversagen im Ratingprozess selbst, sondern vielmehr auf Interdependenzen in Form von Interessenkonflikten sowie Folgeregulierungen im Bankenbereich und bei Anlagevorschriften, die mit dem Rating einhergehen.
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