Die genossenschaftliche Pflichtprüfung wurde bereits 1889 eingeführt, was primär an der fehlenden Expertise von Unternehmensleitungs- und Kontrollorganen lag. Sie unterscheidet sich in zahlreichen Aspekten von der handelsrechtlichen Abschlussprüfung. Grundsätzlich sind alle Genossenschaften prüfungspflichtig und Träger der Genossenschaftsprüfung sind die genossenschaftlichen Prüfungsverbände. Gegenstände der Prüfung sind, neben der Normenkonformität der Rechnungslegung, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Auch im Hinblick auf die Berichtspflichten sind zahlreiche Besonderheiten zu beachten.
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