Durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurde das HGB in 2015 an vielen Stellen angepasst. So wurde der Umsatzbegriff auch auf „Nebenumsätze“ ausgedehnt, es wird nicht mehr zwischen einer „gewöhnlichen/normalen“ und „außerordentlichen“ Geschäftstätigkeit unterschieden. Damit werden die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens und sein operativer Gewinn sehr weit gefasst. Außergewöhnliche Erträge und Aufwendungen sind allenfalls im Anhang anzugeben und zu erläutern.
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